Fahrverbot für LKW: § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO - Vermeiden Sie Bußgelder
Fahrverbot für LKW: § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO - Vermeiden Sie Bußgelder

Fahrverbot für LKW: § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO – Vermeiden Sie Bußgelder

03/03/2025
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„LKW fahren langsam, sind schwer beladen, und die Gesetze ändern sich ständig. Ich möchte mich informieren, aber die Gesetzestexte sind so kompliziert!“ – Herr Ba, ein erfahrener LKW-Fahrer aus Gia Lâm, Hanoi, teilt seine Sorgen. Seine Bedenken spiegeln die vieler anderer LKW-Fahrer wider. Um den Fahrern zu helfen, die Verkehrsregeln zu verstehen, wird XE TẢI HÀ NỘI heute § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO genauer erläutern, eine der am häufigsten missverstandenen Vorschriften.

Was besagt § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO?

§ 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO regelt das Fahrverbot für „LKW, Zugmaschinen und ähnliche Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr; Busse mit mehr als 30 Sitzplätzen und ähnliche Fahrzeuge (ausgenommen Linienbusse); Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern; Kettenfahrzeuge in geschlossenen Ortschaften und dicht besiedelten Gebieten von 22 Uhr bis 5 Uhr.“

Einfach ausgedrückt: Wenn Sie die oben genannten Fahrzeuge zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens in geschlossenen Ortschaften oder dicht besiedelten Gebieten fahren, verstoßen Sie gegen die Verkehrsregeln.

Um sich ein besseres Bild von geschlossenen Ortschaften und dicht besiedelten Gebieten zu machen, sehen Sie sich das folgende Beispiel an: Geschlossene Ortschaften und dicht besiedelte GebieteGeschlossene Ortschaften und dicht besiedelte Gebiete

Bußgelder bei Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO

Die Höhe des Bußgeldes für diesen Verstoß ist im Dekret 123/2021/NĐ-CP (Änderung und Ergänzung des Dekrets 100) festgelegt. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von 2.000.000 bis 4.000.000 VND und ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhängt werden.

Wichtige Hinweise zu § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO

Um unnötige Strafen zu vermeiden, sollten LKW-Fahrer Folgendes beachten:

  • „Geschlossene Ortschaften und dicht besiedelte Gebiete“ eindeutig identifizieren: Dies sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, vielen Kreuzungen und entsprechenden Verkehrsschildern. Um sicherzugehen, sollten Sie eine Karte konsultieren oder die Anwohner fragen.
  • Fahrten sorgfältig planen: Wenn Sie diese Gebiete während der Sperrzeit durchfahren müssen, sollten Sie die Route genau kennen, eine Durchfahrtsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen oder Ihre Fahrzeiten anpassen.
  • Verkehrsregeln aktuell halten: Die Straßenverkehrsordnung wird regelmäßig aktualisiert. Durch die Kenntnis der neuesten Informationen können Sie unnötige Verstöße vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zu § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO:

1. Darf ich mit meinem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 Tonnen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in geschlossenen Ortschaften fahren?

Antwort: Ja. Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr.

2. Ich fahre um 3 Uhr morgens mit einem LKW mit Obst und Gemüse von Hưng Yên zum Großmarkt Long Biên (Hanoi). Verstoße ich damit gegen das Gesetz?

Antwort: Ja. Sie müssen eine alternative Route finden oder eine Durchfahrtsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

3. Wo kann ich mehr über die Straßenverkehrsordnung erfahren?

Antwort: Sie können die Gesetzestexte auf der Website des Verkehrsministeriums, der Verkehrspolizei oder direkt bei den zuständigen Behörden einsehen.

4. Gibt es neben § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO noch weitere Vorschriften für LKW, die ich beachten muss?

Antwort: Ja, viele! Weitere Informationen finden Sie in anderen Artikeln auf der Website von XE TẢI HÀ NỘI, zum Beispiel:

5. Ich möchte einen neuen LKW kaufen. Kann mich XE TẢI HÀ NỘI beraten?

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Fazit

Die Kenntnis der Verkehrsregeln ist die Pflicht jedes Verkehrsteilnehmers, insbesondere von LKW-Fahrern. Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO besser zu verstehen. Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden und Verwandten, um gemeinsam zu einer sicheren Verkehrskultur beizutragen!

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