„LKW fahren langsam, sind schwer beladen, und die Gesetze ändern sich ständig. Ich möchte mich informieren, aber die Gesetzestexte sind so kompliziert!“ – Herr Ba, ein erfahrener LKW-Fahrer aus Gia Lâm, Hanoi, teilt seine Sorgen. Seine Bedenken spiegeln die vieler anderer LKW-Fahrer wider. Um den Fahrern zu helfen, die Verkehrsregeln zu verstehen, wird XE TẢI HÀ NỘI heute § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO genauer erläutern, eine der am häufigsten missverstandenen Vorschriften.
§ 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO regelt das Fahrverbot für „LKW, Zugmaschinen und ähnliche Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr; Busse mit mehr als 30 Sitzplätzen und ähnliche Fahrzeuge (ausgenommen Linienbusse); Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern; Kettenfahrzeuge in geschlossenen Ortschaften und dicht besiedelten Gebieten von 22 Uhr bis 5 Uhr.“
Einfach ausgedrückt: Wenn Sie die oben genannten Fahrzeuge zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens in geschlossenen Ortschaften oder dicht besiedelten Gebieten fahren, verstoßen Sie gegen die Verkehrsregeln.
Um sich ein besseres Bild von geschlossenen Ortschaften und dicht besiedelten Gebieten zu machen, sehen Sie sich das folgende Beispiel an:
Geschlossene Ortschaften und dicht besiedelte Gebiete
Die Höhe des Bußgeldes für diesen Verstoß ist im Dekret 123/2021/NĐ-CP (Änderung und Ergänzung des Dekrets 100) festgelegt. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von 2.000.000 bis 4.000.000 VND und ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhängt werden.
Um unnötige Strafen zu vermeiden, sollten LKW-Fahrer Folgendes beachten:
1. Darf ich mit meinem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 Tonnen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in geschlossenen Ortschaften fahren?
Antwort: Ja. Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr.
2. Ich fahre um 3 Uhr morgens mit einem LKW mit Obst und Gemüse von Hưng Yên zum Großmarkt Long Biên (Hanoi). Verstoße ich damit gegen das Gesetz?
Antwort: Ja. Sie müssen eine alternative Route finden oder eine Durchfahrtsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
3. Wo kann ich mehr über die Straßenverkehrsordnung erfahren?
Antwort: Sie können die Gesetzestexte auf der Website des Verkehrsministeriums, der Verkehrspolizei oder direkt bei den zuständigen Behörden einsehen.
4. Gibt es neben § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO noch weitere Vorschriften für LKW, die ich beachten muss?
Antwort: Ja, viele! Weitere Informationen finden Sie in anderen Artikeln auf der Website von XE TẢI HÀ NỘI, zum Beispiel:
5. Ich möchte einen neuen LKW kaufen. Kann mich XE TẢI HÀ NỘI beraten?
Antwort: Selbstverständlich! Mit unserem erfahrenen Team im Bereich LKW bietet Ihnen XE TẢI HÀ NỘI die beste Beratung.
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Die Kenntnis der Verkehrsregeln ist die Pflicht jedes Verkehrsteilnehmers, insbesondere von LKW-Fahrern. Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, § 5 Abs. 3 Nr. 5 StVO besser zu verstehen. Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden und Verwandten, um gemeinsam zu einer sicheren Verkehrskultur beizutragen!
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