„Vorsorge ist besser als Nachsorge“ – dieses Sprichwort trifft auch auf den Autoverkauf zu. Dabei geht es nicht nur um den reinen Kaufvertrag, sondern auch um steuerliche Pflichten wie die Einkommensteuer. Wie wird die Einkommensteuer beim KFZ-Verkauf geregelt? XE TẢI HÀ NỘI klärt Sie auf!
Viele glauben, dass der Verkauf eines Gebrauchtwagens als Privatverkauf keine Einkommensteuerpflicht auslöst. Aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht stellt der Verkauf eines KFZ, auch eines Gebrauchtwagens, jedoch eine Einkunftsquelle dar.
Finanzexperten zufolge dient die Einkommensteuer beim KFZ-Verkauf folgenden Zielen:
Nach geltendem Recht müssen Sie in folgenden Fällen Einkommensteuer beim KFZ-Verkauf zahlen:
Die Einkommensteuer beim KFZ-Verkauf berechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis (abzüglich der mit dem Verkauf verbundenen Kosten) und dem geltenden Einkommensteuersatz.
Formel:
Einkommensteuer = (Verkaufspreis – Kaufpreis – Kosten) x Steuersatz
Beispiel:
Herr Minh kauft einen gebrauchten LKW für 500 Millionen Dong. Nach einiger Zeit beschließt er, den LKW für 600 Millionen Dong zu verkaufen. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten (Ummeldungsgebühren, Notarkosten usw.) betragen 20 Millionen Dong.
Die zu zahlende Einkommensteuer von Herrn Minh beträgt:
(600.000.000 – 500.000.000 – 20.000.000) x 2% = 1.600.000 Dong
Gebrauchter LKW
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